Neues Gleichstellungsgesetz für Basel-Stadt: ein Zeichen für die ganze Schweiz

Gleichstellungsförderung wird in Basel-Stadt neu auf LGBTQIA+ Personen erweitert. Somit wird die gelebte sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Bevölkerung als Realität anerkannt und im Gesetz nachvollzogen.

Text: Joelle Löw

In den letzten zwei Jahren wurde in Basel-Stadt kontrovers über die Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes von 1996 debattiert. Mit der Revision sollte die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Kanton neben der Gleichstellung von Frauen und Männern auch die Gleichstellung von Menschen fördern kann, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Transidentität, Nicht-Binarität oder Intergeschlechtlichkeit diskriminiert werden. Darin sahen einige Frauen­rechtsorganisationen eine Bedrohung für die Gleichstellung der Frauen. Da für die Förderung der Gleichstellung von LGBTQIA+ Personen zusätzliche finanzielle Ressourcen bewilligt wurden, konnten diese Bedenken grösstenteils ausgeräumt und das Gesetz mit einer grossen Mehrheit von 69 zu 15 Stimmen vom Parlament verabschiedet werden. Ende Februar ist die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen. Damit tritt in Basel-Stadt 2024 ein Gesetz in Kraft, das die Gleichstellung im Kanton stärken und ein wichtiges Zeichen für die ganze Schweiz setzen wird.

Das neue Gesetz stärkt die kantonale Gleichstellungsförderung

Die Stärkung der Gleichstellung in Basel-Stadt erfolgt vor allem durch drei Elemente: Erstens wird der Gleichstellungsauftrag verbindlich als Querschnittsaufgabe für alle Departemente festgeschrie­ben. Zweitens werden Instrumente zur Durchführung und Überprüfung der Gleichstellungsmassnahmen des Kantons definiert. Drittens wird der bisherige Auftrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern uneingeschränkt beibehalten, indem für den neuen Auftrag zusätzliche finanzielle Ressourcen gesprochen wurden. Nach Genf ist Basel-Stadt damit der zweite Kanton, der eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von LGBTQIA+ Personen schafft. Auf dieser Grundlage können Staatsbeiträge an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden, damit diese Beratungsangebote auf­bauen oder Sensibilisierungsmassnahmen umsetzen können. Weiter kann die Fachstelle des Kantons neu Verwaltungseinheiten und Private nicht nur zur Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern auch zu LGBTQIA+ Themen beraten.

Was das Gesetz leistet, und was nicht

Die gesetzliche Anerkennung von LGBTQIA+ Personen, insbesondere von nicht-binären, trans und intergeschlechtlichen Personen, ist von grosser Bedeutung, da diese Gruppen von teilweise massiven Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen betroffen sind. Um dagegen anzugehen, sieht das Gesetz neu nicht nur ein Diskriminierungsverbot, sondern wie bei der Gleichstellung von Frauen und Männern eine allgemeine Handlungs­pflicht vor. Der Kanton wird also verpflichtet, aktiv Massnahmen zu ergreifen, um die Grundrechte von LGBTQIA+ Personen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass es in der Gesellschaft nicht zu Diskriminierungen kommt.

Basel hat «Ja» gesagt zur Gleichstellung.

Was das Gesetz nicht macht, obwohl das von Gegner*innen immer wieder behauptet wurde: Es schafft weder die Geschlechterbinarität noch die Katego­rien Frau und Mann ab. Der verfassungsrecht­liche Auftrag zur Förderung der tatsächli­chen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen wird uneingeschränkt fortgeführt. Dies ist auch notwendig, denn es besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf, sei es bei der sexualisierten und häuslichen Gewalt oder bei der massiven ökonomischen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern.

Ein Zeichen für andere Kantone und Bundesbern

Was das kantonale Gesetz ebenfalls nicht leisten kann, ist die Einführung eines dritten Geschlechtseintrags – dieser muss auf Bundesebene umgesetzt werden. Dafür kann ein erweitertes Gleichstellungsgesetz wie das von Basel-Stadt aber ein wichtiges Signal sein. Wenn zunehmend Gesetze auf kantonaler Ebene die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, nicht-binären, trans und intergeschlechtlichen Menschen fördern, verändert sich die gesellschaftliche Wahrnehmung bezüglich geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und dies kann letztlich auch positive Auswirkungen auf die Bundespolitik der Schweiz haben. Wichtig wird in den nächsten Jahren also nicht nur sein, wie das neue Gesetz in Basel-Stadt in der Praxis konkret umgesetzt wird, sondern auch, wie es von anderen Kantonen aufgenommen wird. Zu hoffen wäre, dass auch andere Kantonsregierungen damit beauftragt werden, zu prüfen und festzulegen, wer im Kanton für die Bearbeitung von LGBTQIA+ Themen zuständig ist. Mit diesem Auftrag wurde 2017 in Basel-Stadt der Prozess in Gang gesetzt, der 2024 zu dem neuen Gleichstellungsgesetz geführt hat.